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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
a) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren gewerblichen und privaten Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, daß etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist. Gegenstand dieser Bedingung ist der Verkauf, einschließlich Ratenverkauf, jeglicher von uns vertriebenen Produkte.

2. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. An die in unseren Angebot enthaltenen Preise halten wir uns 4 Wochen nach Datum der Angebotsabgabe gebunden. Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder –Ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen und Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

3. Anwendungstechnische Beratung
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir diesen im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben. Beratung und Produktinformationsgespräche während des Vertragsbeschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherung im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und ein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

4. Gewährleistung und Haftung
Beanstandung wegen Sachmängel, Falschlieferung oder Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Ist dieses nicht möglich, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Brennmotiven (je nach Ausführung) bis zu 2 Jahre, beginnend mit der Entgegennahme der fehlerfreien Lieferung im vorgenannten Sinne. Bei Mängel an Brennmotiven gilt entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch Austausch- oder Nachbesserungsarbeiten zu beheben ist. Führen diese, im vorgenannten Sinn, binnen angemessener Frist nicht zum Erfolg leben die Gesetzlichen Rechte des Käufers auf Herabsetzung der Vergütung oder der Rückgängigmachung des Vertrags wieder auf. Geringe Unebenheiten sind bei den angegebenen Kaufpreisen bereits berücksichtigt und sind von der Reklamation ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzteile anbringt, Reparaturen oder Ausbesserungsarbeiten selber vornimmt. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

5. Lieferzeit
Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, daß der Käufer seine vertraglichen Fristen, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat. Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt, einen anderen außergewöhnlichen Umstand, Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird, und diese Umstände dazu führen, daß wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzlich Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Etwaige Schadensersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wir, höchstens auf den Kaufpreis des Brennmotivs, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferten Waren geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Als Übergabe gilt die Absendung bei uns, wenn der Kunde die Versendungskosten trägt, sei es auch als Bestandteil eines Gesamtkaufpreises.

7. Besondere Zahlungsbedingungen
Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die nach Vertragsschluß aufgetreten sind, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Produktionsteile, Brennteile oder Brennmotive sind grundsätzlich zahlbar sofort netto gegen den Erhalt der Ware. Ausnahmeregelungen wie Ratenzahlung werden vorab schriftlich festgehalten. Wir sind berechtigt, die Herausgabe bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, können wir einen pauschalierten Verzugsschaden in Form von 5% Zinsen über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden entsteht . Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Produkte bleiben solange unser Eigentum, bis der Kunde alle aus unseren Geschäftsbeziehungen entstandenen Forderungen vollständig erfüllt hat. Der Kunde hat die Ware bis zum Eigentumsübergang ordnungsgemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden. Auf Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über Bestand und Aufbewahrungsort der in unserem Eigentum stehenden Waren zu geben, sowie eventuelle Abnehmer vom Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Die Kosten der Demontage eines Brennmotives bzw. eines Produktionsteils und dadurch evtl. entstandene Reparaturkosten bei Beschädigung durch Demontage, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, über die herausverlangte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und Nachzahlung des Käufers binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Vorbehaltsware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen Daten bezüglich der Ware enthalten sind.

9. Preise und Mietzahlungen
Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungsmaterial. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Brennmotiven, Produktionsteilen und Zubehör werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Anlieferung und Montage von Brennmotiven erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Wird eine Ware zur Probe an einen Kunden überlassen, beträgt die kostenlose Probezeit 1 Kalenderwoche, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf einer Kalenderwoche ab dem Zeitpunkt der Überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 5% des Auftragswertes bei einem Auftragswert von € 1000 und von 3% des Auftragswertes bei einem Auftragswert von mehr als € 10000 fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die vorgenannten Mietzahlungen können nach entsprechender schriftlichen Vereinbarung auf den Kaufpreis angerechnet werden. Für Ausarbeitungskosten wird bei Nicht-Zustandekommen eines Kaufvertrages ein Betrag in Höhe von 5% des im Angebot stehenden Preises als Beratungshonorar fällig.

10. Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt. Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz unseres Unternehmens.